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Die neue Motorrad-Führerschein-Regelung per 2021.

Lange Zeit wurde darüber gesprochen, gefachsimpelt und debattiert. Nun hat der Bundesrat die neue Verordnung betreffend der Führerschein-Regelung verabschiedet. Ab 16 Jahren dürfen neu 125ccm Motorräder gefahren werden, der Direkteinstieg ab 25 Jahren ist Geschichte. Die Verordnung tritt 2021 in Kraft.

 

Die Revision unter dem Namen Opera3 hat in verschiedensten Bereichen Auswirkungen. Uns interessieren in diesem Zusammenhang vor allem die Änderungen für die Motorradkategorien.

 

Einiges wurde entsprechend dem Wunsch der Verbände umgesetzt, anderes leider nicht. Aufgrund der verschiedenen Medienmitteilung haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Kategorie Beschlossene Neuerungen

 AM (Kleinmotorräder)

Max. 50ccm, Maximalgeschwindigkeit 45km/h

 Neue Kategorie, ab 15 Jahren möglich. Bis heute Kategorie A1 ab 16 Jahren
A1 (Motorräder bis 125ccm und max. 11kW Leistung)

Neu direkt ab 16 Jahren. Hubraumbeschränkung auf 50ccm bis 18 Jahre fällt weg.

A2 (Motorräder bis 35kW)

Neue Kategorie, ersetzt die Kategorie A beschränkt. Erwerb der Kategorie ab 18 Jahren möglich

A (Motorräder ohne Einschränkungen)

Kein Direkteinstieg mehr möglich. Es werden mindestens 2 Jahre Fahrpraxis A2 vorausgesetzt.

Insgesamt kann die 2-Rad Branche, wie auch die Konsumentinnen und Konsumenten mit der Verordnung zufrieden sein. Mit der Öffnung der Kategorie A1 für die 16-jährigen ohne Einschränkungen wird ein zentraler Punkt umgesetzt. Dies ermöglicht, auch den 16 jährigen anständige und den neusten Umweltvorschriften angepasste Fahrzeuge anbieten zu können.

„Nach acht Jahren mit zum Teil eher heftig und emotional geführten Diskussionen wurde dem Anliegen der Industrie, des Gewerbes, aber auch den Wünschen der Endverbraucher, Gehör geschenkt. Die EU-Altersangleichung bei den 125-ern und 50-ern freut uns natürlich sehr. Vor acht Jahren gab uns kaum jemand eine reelle Chance, unsere Ziele durchzubringen – nun sind sie Tatsache geworden. Dies ist ein bemerkenswertes Ergebnis, welches von motosuisse eingeleitet und nun vom Bundesrat zum positiven Abschluss geführt wurde. Wir sind stolz darauf! Ich möchte mich an dieser Stelle bei Nationalrat Walter Wobmann (SVP) bedanken, dessen Unterstützung ebenfalls zum Durchbruch verholfen hat. Ein kleiner Wermutstropfen ist die Tatsache, dass wir noch bis zum 1. Januar 2021 warten müssen, bis die Neuregelungen in Kraft gesetzt werden. Doch die verschiedenen Amtsstellen benötigen Zeit, um sich auf sämtliche Bundesratsbeschlüsse vorzubereiten.“

 

Roland Müntener, Präsident Motosuisse

Der grösste Wehrmutstropfen ist allerdings, dass der Direkteinstieg nicht mehr möglich sein wird. In Zukunft muss für jede höhere Kategorie eine Prüfung absolviert werden. Auf der Gegenseite wurde die Praktische Grundschulung angepasst. Es werden, egal für welche Kategorie 12 Stunden Grundschulung vorausgesetzt. Einmal absolviert, bleibt diese ein Leben lang gültig für jede weitere Kategorie.

 

Durch die Änderung vieler Bausteine müssen etliche Prozesse angepasst werden. Daher wird die Verordnung 2021 umgesetzt. Bis dahin gilt das aktuelle Regime der Kategorien.

 

Unsere Empfehlung:

 

Wir empfehlen allen, welche mit der Motorradprüfung liebäugeln, vor 2021 die praktische Prüfung zu absolvieren. Ab 2021 wird kein direkter Einstieg mehr in die offene Kategorie A möglich sein.

 

Wir bieten Dir eine menge kostengünstige Occasionen oder Mietfahrzeuge an, um diese Prüfung vor 2021 noch zu absolvieren!